Rostock/Schwerin. Hilfe, Informationen, Fördergeld: Hier können sich angehende Gründer und Selbstständige informieren und Hilfe holen. Acht Antworten auf wichtige Fragen:
1. Wo gibt es Informationen für Gründungswillige in MV?
Beste Adresse: das Gründerportal www.gruender-mv.de. Hier gibt es alle zur Gründung notwendigen Infos, einen Gründungsfahrplan sowie eine Liste mit Gründungsunterstützern und Kontaktadressen, Weiterbildungstermine, Wettbewerbe für Start-ups, interaktive Online-Hilfen sowie Videos und Interviews zu erfolgreichen Start-ups.
2. Wie finde ich Trainer, Schulungen, Fördertöpfe?
Die Verbindung zu Institutionen, Bildungs- und Fördereinrichtungen sowie Beratern bieten die Industrie- und Handelskammern (www.ihk.de/rostock, www.ihkzuschwerin.de, www.neubrandenburg.ihk.de) oder Handwerkskammern in MV (www.hwk-omv.de, www.hwk-schwerin.de).
Hilfe gibt es auch bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (www.gsa-schwerin.de), beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (www.lagus.mv-regierung.de) und beim Landesförderinstitut MV (www.lfi-mv.de). Das Investorenportal MV (www.investorenportal-mv.de) informiert u. a. über Förderprogramme. Kontakt zur Existenzgründungsförderung im Wirtschaftsministerium Schwerin: gruender@wm.mv-regierung.de
3. Was müssen Gründer, die Fördergeld beantragen wollen, beachten?
Generell gilt: Unterstützung gibt es vor allem für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren mit erkennbarem Kundennutzen. Wichtig: nachhaltige Alleinstellungsmerkmale, klares Geschäftsmodell, hohes Wachstumspotenzial. Häufig ist eine Antragstellung an bestimmte Fristen gebunden.
4. Wo finde ich Hilfe, wenn ich als Student ohne Geld ein Start-up gründen will?
Fehlt Geld für Miete, Brot und Bier, kann man über ein Gründungsstipendium des Landes MV (www.gsa-schwerin.de) Beihilfen zum Lebensunterhalt bekommen. Voraussetzung: hoher Innovationsgehalt in den Bereichen Ingenieur- und Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft. Monatlich gibt’s 1200 Euro für maximal 18 Monate. Zusätzlich kann ein Kinderzuschlag in Höhe von 100 Euro je Kind und Monat gewährt werden.
5. Gibt es auch vom Bundeswirtschaftsministerium ein Gründungsstipendium?
Ja. Das Exist-Gründungsstipendium des Wirtschaftsministeriums in Berlin (www.exist.de) unterstützt Hochschulabsolventen, Wissenschaftler und Studierende beim Einstieg in die Selbstständigkeit. Wichtig: Vor der Gründung Antrag stellen! Möglich sind u. a. 5000 Euro für Coaching und bis zu 30 000 Euro für Sachausgaben.
6. Wie viel Geld gibt es bei einem Mikrodarlehen des Landes MV?
Bei einer Gründung – ob als klassische Neugründung oder als Gründung bei einer altersbedingten Unternehmensnachfolge – kann das Land Darlehen bis zu 25 000 Euro vergeben (www.gsa-schwerin.de). Laufzeit: bis zu sechs Jahre. Das erste Jahr nach Auszahlung ist tilgungsfrei. Zinssatz: vier Prozent pro Jahr auf die Restschuld.
7. Wie funktionieren Bildungsschecks?
Bildungsschecks gibt es vom Land (www.gsa-schwerin.de) für die Qualifizierung von Gründungswilligen. Wichtig: vor der geplanten Qualifizierung beantragen! Höhe der Zuwendung: maximal 50 Prozent der Ausgaben, höchstens 3000 Euro je Bildungsscheck und Maßnahme. Wichtig: vor der geplanten Qualifizierung beantragen!
8. Wo finde ich Hilfe, wenn ich ein bestehendes Unternehmen übernehmen möchte?
Hier kann die Nachfolgezentrale mit dem Nachfolgeportal (nachfolgeportal-mv.nachfolgezentrale-mv.de) helfen.