
20-Jähriger aus Warnemünde macht sich vom Kinderzimmer aus selbstständig
Jonas Uhlig (20) erarbeitete sich als Kind knapp 75.000 Euro – und verzockte das Geld fast komplett. Mit dem Rest startet der Warnemünder jetzt als Gründer durch.
Können Gründern weiterhelfen: die Industrie- und Handelskammern in MV – hier die IHK zu Rostock in der Ernst-Barlach-Straße
© Quelle: Ove Arscholl
Rostock/Schwerin. Hilfe, Informationen, Fördergeld: Hier können sich angehende Gründer und Selbstständige informieren und Hilfe holen. Acht Antworten auf wichtige Fragen:
Beste Adresse: das Gründerportal www.gruender-mv.de. Hier gibt es alle zur Gründung notwendigen Infos, einen Gründungsfahrplan sowie eine Liste mit Gründungsunterstützern und Kontaktadressen, Weiterbildungstermine, Wettbewerbe für Start-ups, interaktive Online-Hilfen sowie Videos und Interviews zu erfolgreichen Start-ups.
Die Verbindung zu Institutionen, Bildungs- und Fördereinrichtungen sowie Beratern bieten die Industrie- und Handelskammern (www.ihk.de/rostock, www.ihkzuschwerin.de, www.neubrandenburg.ihk.de) oder Handwerkskammern in MV (www.hwk-omv.de, www.hwk-schwerin.de).
Hilfe gibt es auch bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (www.gsa-schwerin.de), beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (www.lagus.mv-regierung.de) und beim Landesförderinstitut MV (www.lfi-mv.de). Das Investorenportal MV (www.investorenportal-mv.de) informiert u. a. über Förderprogramme. Kontakt zur Existenzgründungsförderung im Wirtschaftsministerium Schwerin: gruender@wm.mv-regierung.de
Generell gilt: Unterstützung gibt es vor allem für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren mit erkennbarem Kundennutzen. Wichtig: nachhaltige Alleinstellungsmerkmale, klares Geschäftsmodell, hohes Wachstumspotenzial. Häufig ist eine Antragstellung an bestimmte Fristen gebunden.
Fehlt Geld für Miete, Brot und Bier, kann man über ein Gründungsstipendium des Landes MV (www.gsa-schwerin.de) Beihilfen zum Lebensunterhalt bekommen. Voraussetzung: hoher Innovationsgehalt in den Bereichen Ingenieur- und Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft. Monatlich gibt’s 1200 Euro für maximal 18 Monate. Zusätzlich kann ein Kinderzuschlag in Höhe von 100 Euro je Kind und Monat gewährt werden.
Ja. Das Exist-Gründungsstipendium des Wirtschaftsministeriums in Berlin (www.exist.de) unterstützt Hochschulabsolventen, Wissenschaftler und Studierende beim Einstieg in die Selbstständigkeit. Wichtig: Vor der Gründung Antrag stellen! Möglich sind u. a. 5000 Euro für Coaching und bis zu 30 000 Euro für Sachausgaben.
Bei einer Gründung – ob als klassische Neugründung oder als Gründung bei einer altersbedingten Unternehmensnachfolge – kann das Land Darlehen bis zu 25 000 Euro vergeben (www.gsa-schwerin.de). Laufzeit: bis zu sechs Jahre. Das erste Jahr nach Auszahlung ist tilgungsfrei. Zinssatz: vier Prozent pro Jahr auf die Restschuld.
Bildungsschecks gibt es vom Land (www.gsa-schwerin.de) für die Qualifizierung von Gründungswilligen. Wichtig: vor der geplanten Qualifizierung beantragen! Höhe der Zuwendung: maximal 50 Prozent der Ausgaben, höchstens 3000 Euro je Bildungsscheck und Maßnahme. Wichtig: vor der geplanten Qualifizierung beantragen!
Hier kann die Nachfolgezentrale mit dem Nachfolgeportal (nachfolgeportal-mv.nachfolgezentrale-mv.de) helfen.

Jonas Uhlig (20) erarbeitete sich als Kind knapp 75.000 Euro – und verzockte das Geld fast komplett. Mit dem Rest startet der Warnemünder jetzt als Gründer durch.

Mit ihrer Erlebnisbäckerei Teiggeflüster im Kröpeliner Bahnhof (Landkreis Rostock) erfüllt sich Grit Steußloff einen Lebenstraum. Dabei setzt sie auf einfache Backweise und moderne Bestellmethoden. Ihr Wissen will sie auch an andere weitergeben.

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