Die Teilnahme an der Bewerbung für den OZ-Existenzgründerpreis ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Dauer der Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist läuft vom 3. Juli 2023 bis zum 10. September 2023.

Teilnahme
Um am OZ-Existenzgründerpreis teilzunehmen, ist das Einreichen von Bewerbungsunterlagen erforderlich. Das Einreichen kann durch das Ausfüllen und Absenden des Upload-Formular auf der Webseite erfolgen. Die Teilnahme ist nur innerhalb des vorgegebenen Bewerbungszeitraumes möglich. Nach Bewerbungsschluss eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme ist kostenlos. Mitarbeiter:innen von Unternehmen der MADSACK Mediengruppe und deren Angehörige können nicht teilnehmen.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Firmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die vor dem 3. Juli 2022 gegründet wurden und nicht älter als fünf Jahre sind. Zudem behält sich die OZ vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Bewerbung,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Ausschreibung.

Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Ermittlung der Gewinner:innen erfolgt nach Teilnahmeschluss durch eine Jury. Die Übergabe der Preise erfolgt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im November dieses Jahres. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner bzw. die Gewinnerin selbst verantwortlich.

Beendigung des Bewerbungszeitraums

Die OZ behält sich ausdrücklich vor, die Bewerbungsfrist ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Bewerbungsauflaufs stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Die Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner bzw. die Gewinnerin mit der Veröffentlichung seines bzw. ihres Namens und Wohnorts in der OSTSEE-ZEITUNG einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners bzw. der Gewinnerin auf ostsee-zeitung.de mit ein.

Die Daten der Nichtgewinner:innen werden 4 Wochen nach der Ehrung aus Datenschutzgründen gelöscht.

Für die Teilnahme an der Bewerbung ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin versichert, dass die von ihm bzw. ihr gemachten Angaben zur Person und zur Firma wahrheitsgemäß und richtig sind.

Die Bewerbungsunterlagen können über das Upload-Formular eingereicht werden. Die eingereichten Daten werden auf Servern des Providers für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Die Daten, die über das Upload-Formular eingereicht werden, werden automatisch per E-Mail an folgende E-Mailadresse weitergeleitet: existenzgruenderpreis@ostsee-zeitung.de.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Daten digital auf mobilen Datenträgern gespeichert. Die Datenträger werden den Jurymitglieder:innen übergeben. Die Daten auf den mobilen Datenträgern werden nicht auf anderen Speichermedien gespeichert. Nach erfolgter Auswahl werden die Datenträger unverzüglich wieder an die OZ übergeben. Die OZ vernichtet die Datenträger entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes. Die Jurymitglieder:innen unterzeichnen vorab eine Datenschutzerklärung über die Verwendung der Datenträger und haften bei Missbrauch.

Anwendbares Recht

Der Aufruf zur Bewerbung der OZ unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team der OSTSEE-ZEITUNG.